- Bernd Weirich
Unser Architekt Michael Stoffel hat uns dankenswerterweise seine Folien zur Verfügung gestellt, die er im Rahmen der Einweihungsfeier unseres Gemeindehauses am 12.08.2022 präsentierte. Vielen Dank!
Viel Spaß beim virtuellen Gemeindehaus-Rundgang!
- Stefanie Kohl-Molitor
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bruch durfte im Rahmen des Umbaus des Gemeindehauses 2020 bis 2022 als Bauträger über die Vergabe von „Kunst am Bau“ entscheiden.
Kunst am Bau ist ein integrales Element von Baukultur, dass die Ausdruckskraft von Bauten mitprägt.
Das Kunstwerk am Gemeindehaus wurde durch den Glaskünstler Stephan Quappe Steffen entworfen und in den Werkstätten der Glasmalerei Binsfeld in Trier gefertigt.
Es befindet sich rechtsseitig des Einganges des Gemeindehauses und spiegelt das Leben an der Salm wieder.
Die Salm ist der Bach, der quer durch unseren Ort Bruch fließt.
Die Salm ist ein Zufluss der Lohsalm, westlich von Salm bei Gerolstein und mündet in Klüsserath in der Mosel.
Der Künstler Quappe Steffen fertigte zwei, auf Betonfundament hinausragende Glasstelen. Diese stehen versetzt von der Mittelachse in einem Winkel von 11° und 38°.
Die Glasstelen haben ein Maß von 0,7 × 2,5 m und bestehen aus dreilagigen, gehärteten und UV-beständigen Verbundglas.
Das Kunstwerk „Bewegung an der Salm“ deutet auf einen vielschichtigen und lebendigen Ort, unserem Gemeindehaus, hin.
Die zwei Stelen bestehen aus vier ineinander verwobenen Ebenen:
- der sozialen Ebene, welche sich auf dem sandmattierten Glasflächen in Form von Brucher Bürger widerspiegelt
- der geschichtlichen Ebene, bei der Bruch 1138 in der Stiftungsurkunde des Kloster Himmerod erstmalig erwähnt wurde
- der geographischen Ebene, bei der das Gemeindehaus als Kreismittelpunkt der Gewässerkarte gekennzeichnet ist, als auch der
- Ebene geistiger Art. Ein bewegtes Band, expressive Linien und Farbflächen die alles verbinden.
Der Kreis stellt die Gemeinschaft der Menschen dar, die sich im Bürgerhaus versammeln. Dieser Kreis wiederum markiert den Standort an der Salm und deren Nebengewässern.
Die zwei versetzten Stelen stellen die vergangene Landesgrenze dar. Auf der Urkunde ist der Name Fredelo d Brucha (Fredelo von Bruch) erstmalig 1138 mit dem Standort der Burg Bruch erwähnt.
Das gelb-rote Bänderwerk stellt die Ortsfarben der Gemeinde Bruch dar.
Näheres zur Geschichte von Bruch finden Sie ebenfalls auf dieser Homepage.
- Fritz Kohl
Die Ministerin Daniela Schmitt - Ministerium Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz - hat uns in diesem Antwortschreiben über den aktuellen Planungsstand des Radwegs informiert.
- Walter Schmitz, Ortsbürgermeister
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ortsgemeinde Bruch bietet sechs der zwölf aus dem Plan ersichtlichen Baugrundstücke im Rahmen einer Interessenbeurkundung zum Kauf an.
Der Verkauf erfolgt entsprechend der „Vergaberichtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken“ vom 13.07.2021.
Bei dem noch zu erschließendem Baugebiet kann aufgrund der aktuellen Planung zurzeit keine Angabe über den Verkaufspreis je m² Grundstücksfläche gemacht werden. Voraussetzung für den Erwerb eines Baugrundstücks ist die Teilnahme am Verfahren, es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Abnahme.
Die Vergabeunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten:
1. Vergaberichtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken vom 13.07.2021
2. Bebauungsplan
3. Bewerbungsbogen
4. Angebots-Kennzettel
Vor einer Bewerbung bitten wir Sie, die Vergaberichtlinie aufmerksam zu lesen. Interessierte können sich bei Fragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Herr Marcel Wallscheid, Zimmer 213, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, Tel: 06571-107-168 wenden.
Bewerbungen sind schriftlich und spätestens bis zum 13. August 2021, 10:00 Uhr ausschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land einzureichen. Bitte nutzen Sie den Angebots-Kennzettel und befestigen (kleben) Sie diesen bei Abgabe Ihres Angebotes auf den verschlossenen Briefumschlag. Bei der Öffnung der Angebote dürfen Bewerberinnen oder Bewerber und deren Bevollmächtigte nicht anwesend sein. Die Öffnung der Angebote erfolgt von mindestens zwei Vertretern der Verbandsgemeindeverwaltung.
Es wird darauf hingewiesen, dass bisherige Interessenbekundungen für Bauflächen, ob schriftlich oder mündlich vorgebracht, keine Berücksichtigung finden.