Entrichtung der Hundesteuer

Die Ortsgemeinde erinnert alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer daran, die Hundesteuer fristgemäß zu entrichten. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Anzeige.

Die Steuerpflicht betrifft nach der „Satzung der Gemeinde Bruch über die Erhebung der Hundesteuer“ alle Hunde, die in der Gemeinde gehalten werden. Ausnahmen sind dieser Satzung zu entnehmen.

Sollten Sie Ihren Hund noch nicht angemeldet haben, bitten wir Sie, dies umgehend bei der Ortsgemeinde schriftlich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., bei der Verbandsgemeindeverwaltung persönlich oder auf der Webseite www.verbandsgemeinde-wittlich-land.de, „Hundehaltung anmelden“, nachzuholen.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, als auch ich gerne zur Verfügung.

gez. Kohl-Molitor, Ortsbürgermeisterin