Freihaltung öffentlicher Verkehrsflächen: Gemeinsam für sichere Wege

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den letzten Wochen haben uns vermehrt Hinweise erreicht, dass Bäume, Hecken und Sträucher von Privatgrundstücken in den öffentlichen Raum hineinwachsen.

Solche Überwucherungen stellen nicht nur ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Verkehrsteilnehmer dar, sondern engen häufig auch die Gehwege so stark ein, dass Fußgänger kaum noch durchkommen. Besonders gefährlich wird es für Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen, Rollatoren oder Kinder auf Fahrrädern, wenn sie gezwungen sind, auf die Straße auszuweichen. Darüber hinaus werden oft die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen sowie Verkehrszeichen, Straßenlaternen oder Hausnummern verdeckt.

Neben der Breite ist auch die Höhe der Bepflanzung ein wichtiges Thema: Niedrig hängende Äste erschweren den sicheren Durchgang auf Gehwegen ebenfalls.

Wir möchten alle Haus- und Grundstückseigentümer daran erinnern, dass sie verpflichtet sind, solche Beeinträchtigungen zu beseitigen. Bäume, Sträucher und Hecken, die in den öffentlichen Raum ragen oder die Sicht auf Verkehrsschilder oder Straßenbeleuchtungen beeinträchtigen, müssen auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Dies gilt auch für landwirtschaftliche öffentliche Wege.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten, darauf zu achten, dass der Gehweg- und Straßenbereich nach den geltenden Vorschriften freigehalten wird, indem überhängende Äste und Sträucher entsprechend zurückgeschnitten werden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Gez. Stefanie Kohl-Molitor, Ortsbürgermeisterin